Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Connectware Distributions GmbH (im Folgenden Connectware genannt) und den Verbrauchern und Unternehmern, die das Angebot von Connectware nutzen (im Folgenden “Käufer” genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Connectware in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Connectware in eine Geschäftsbeziehung treten.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von Connectware stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar.
(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Connectware ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder durch erfolgter Lieferung der Ware bzw. Durchführung der Dienstleistung. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch Email. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse per Kreditkarte, per Bankeinzug oder auf Rechnung. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
(2) Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Connectware. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Connectware nicht zulässig.
§ 5 Rücktritt
(1) Connectware ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen. (2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 6 Preise
(1) Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer.
§ 7 Gewährleistung
(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Connectware trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Connectware ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu. d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für Connectware und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Connectware erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Connectware innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet Connectware nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(3) Liefert Connectware zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Connectware vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Connectware.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Connectware nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Connectware oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Connectware gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher im Sinne des §312d BGB können Ihre Bestellung uns gegenüber schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. per Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung des Kaufgegenstands innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
(2) Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Die Frist beginnt, sobald der bestellte Kaufgegenstand bei Ihnen eingegangen ist und wir Ihnen schriftlich die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt haben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Anschriften: – Per Brief: Connectware Distributions GmbH, Zum Maiacker 9, D-64367 Mühltal – Per Fax: +49 (0) 6154 66942001 – Per Email: info((at))connectware.de
(3) Beim Kauf von Software besteht das oben genannte Widerrufsrecht nur, solange der Kaufgegenstand nicht entsiegelt wurde. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie die Ausführung der Dienstleistung bereits veranlasst haben.
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Connectware. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Formvorschrift
(1) Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.
§ 12 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Die Vertragsparteien einigen sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt im Falle des Auftretens von Regelungslücken.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen